„Das Koppeln von Listen ist wie eine Koalition – die koppelnden Listen arbeiten zusammen und vertreten dasselbe Programm.“
Das Koppeln von Listen ist in § 37 der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) geregelt. Es ist ein Instrument, das ausschließlich bei der Verteilung von Mandaten und Sitzen zur Anwendung kommt.
Die Verteilung der Gemeinderats- und Stadtratssitze erfolgt nach dem d'Hondtschen System. Dies ist ein System, das große Parteien insbesondere dann begünstigt, wenn sie gegenüber allen anderen antretenden Listen stark übermächtig sind. So kann es vorkommen, dass eine solche übermächtige Partei in Prozent der Stimmen weniger als 50% erreicht, im Gemeinderat aber trotzdem mit der absoluten Mehrheit der Mandate ausgestattet wird, während kleinere Listen eher nicht ihrem Wahlergebnis entsprechend im Gemeinderat vertreten sind. So geschehen in Kitzbühel bei der Gemeinderatswahl 2016.
Grafik 1 - Wahlergebnis 2016 und Mandate im Gemeinderat
Auch für die Verteilung der Stadtratssitze (= Gemeindevorstand) ist das Koppeln wichtig. Wenn zwei Listen koppeln, werden sie bei der Verteilung der Stadtratssitze als eine Liste gezählt. Nur durch das Koppeln mit den Grünen konnte die SPÖ bei der vergangenen Wahl einen Sitz erlangen und somit den Vize-Bürgermeister stellen. Wäre das Wahlergebnis proportional berücksichtigt worden, wären Stadtratssitz und Vize-Bürgermeister der Liste UK als zweitstärkste Gruppierung zugekommen.
Durch das Koppeln haben kleinere Listen die Chance, im Gemeinderat eher entsprechend den demokratisch erzielten Stimmen im Gemeinderat vertreten zu sein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn durch das Koppeln ein annähernd ähnliches Kräfteverhältnis erreicht werden kann. In Kitzbühel müssten also idealerweise Liste UK, SPÖ, FPÖ und Grüne koppeln. Das Koppeln ermöglicht kleineren Listen, die Nachteile des d'Hondtschen Systems bei der Verteilung von Mandaten und Sitzen auszugleichen.
Das Koppeln bedingt weder eine programmatische Übereinstimmung noch eine inhaltliche Zusammenarbeit, weder vor noch nach der Wahl.
Bei der Gemeinderatswahl 2016 haben in Kitzbühel SPÖ und Grüne gekoppelt. Inhaltlich hat die SPÖ jedoch mit der ÖVP zusammengearbeitet und alle Entscheidungen mit der ÖVP gemeinsam getroffen – trotz Koppelung mit den Grünen.
Das Koppeln hat also lediglich Auswirkungen auf die Verteilung von Mandaten und Sitzen, nicht jedoch auf die inhaltliche Arbeit einer Liste. Nicht zu verwechseln mit einer Koalition, die ein inhaltliches Arbeitsübereinkommen zweier Gruppierungen darstellt.
2016 wurde in 277 Gemeinden Tirols der Gemeinderat neu gewählt. In 100 Gemeinden (also mehr als einem Drittel) gab es Koppelungen, zum Teil mehr als eine.
„Das Koppeln von Listen ist wie eine Koalition – die koppelnden Listen arbeiten zusammen und vertreten dasselbe Programm.“